Wildtierunfall: so handeln Sie richtig

Wildtierunfall
  • Halten Sie an und schalten Sie den Warnblinker ein.
  • Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck.
  • Rufen Sie unverzüglich die Polizei (Telefon 117). Der zuständige Wildhüter wird dann automatisch aufgeboten.
  • Unfälle mit Tieren sind in jedem Fall meldepflichtig. Wer einfach weiterfährt, macht sich strafbar und muss damit rechnen, dass die Versicherung einen allfälligen Schaden nicht zahlt.
  • Nähern Sie sich auf keinen Fall einem verletzten Wildtier. Es ist den Umgang mit Menschen nicht gewohnt und könnte beissen oder versuchen, mit letzter Kraft zu flüchten.
  • Lassen Sie ein getötetes Tier nicht mitten auf der Strasse liegen. Sie gefährden sonst andere Verkehrsteilnehmer.
  • Der von der Polizei aufgebotene Jagdaufseher wird den Schaden am Wagen protokollieren und Ihnen eine sogenannte Wildschadenbestätigung zuhanden Ihrer Versicherung ausstellen. 
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Kaskoversicherung. Sie deckt den Schaden am Auto. Allerdings können Kollisionen auf Privatstrassen ausgeschlossen sein. Überprüfen Sie dazu die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in Ihrem Versicherungsvertrag.
  • Wenn Sie einem Tier ausgewichen sind, gilt ein allfälliger Schaden an Ihrem Wagen (zum Beispiel durch die Kollision mit einem Baum) nicht als Wildschaden und ist nur gedeckt, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben.
  • Lassen Sie Ihren Wagen erst reparieren, nachdem ihn die Versicherung geprüft hat.

Achtung Wildwechsel